Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, oder kurz ÖbVI, ist ein freiberuflich tätiger Vermessungsingenieur.
Er ist einerseits privatrechtlich tätig, wie andere Freiberufler auch. In dieser Eigenschaft steckt er z.B. Häuser ab oder erstellt Bestandspläne.
Andererseits ist er durch die Öffentliche Bestellung befugt, vermessungstechnisch ermittelte Sachverhalte zu beurkunden, z.B. in einem Amtlichen Lageplan. Die Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieure dürfen als einzige - neben den Katasterbehörden - Vermessungen an Grundstücksgrenzen vornehmen, Grenzzeichen setzen oder entfernen.
Im Rahmen der Öffentlichen Bestellung wird der ÖbVI wie eine Landesbehörde tätig. Seine rechtliche Stellung ist also den Notaren vergleichbar. Er führt das Landeswappen und ein Dienstsiegel. Er
setzt Verwaltungsakte und erläßt Kostenbescheide, keine Rechnungen. Der ÖbVI unterliegt Berufspflichten, wie Unparteilichkeit und Verschwiegenheit. Eine Aufsichtsbehörde überwacht die
Berufsausübung.
Weitere Erläuterungen zum Berufsrecht finden Sie hier.
Für diejenigen, die es weniger juristisch mögen, ist dieses Video:
Voigt und Wolff
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Ziemensstraße 25 a
14542 Werder
Mail: info@vermessung-vw.de
Telefon: 03327 / 66320