Amtlicher Lageplan

Der Amtliche Lageplan ist ein entscheidender Teil Ihrer Bauantragsunterlagen. Er stellt für das Baugrundstück und die unmittelbare Umgebung alle tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten dar, die für die Baugenehmigung relevant sind.

Ein Amtlicher Lageplan.  Hier ist bereits das geplante Haus mit seinen Abstandsflächen eingetragen.
Ein Amtlicher Lageplan. Hier ist bereits das geplante Haus mit seinen Abstandsflächen eingetragen.
Das Baugrundstück in der Realität
Das Baugrundstück in der Realität
Lageplanausschnitt
Lageplanausschnitt
Lageplan ohne Projekteintragung
Lageplan ohne Projekteintragung
Lageplan mit Projekteintragung
Lageplan mit Projekteintragung

Im Amtlichen Lageplan werden vermessungstechnisch erfaßte Sachverhalte durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit Siegel und Unterschrift beurkundet. Er gehört daher zu den hoheitlichen Tätigkeiten.

Der Amtliche Lageplan holt einerseits Ihnen und Ihrem Architekten das Baugrundstück ins Büro. Damit haben Sie eine solide Grundlage, auf der Sie qualifiziert planen können. Andererseits ermöglicht der Amtliche Lageplan dem Bauamt die bauordnungsrechtliche Beurteilung Ihres Bauvorhabens für die Baugenehmigung.

Im Amtlichen Lageplan werden Daten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt:

Die Situation mit vorhandenen Gebäuden, Straßen, Geländehöhen, Bäumen usw. wird durch eine aktuelle, örtliche Aufmessung ermittelt. Wir fahren also zum Baugrundstück und messen die gesamte Topographie auf.

 

Andere Angaben, wie Eigentümer und Flächen des Baugrundstücks und der Nachbargrundstücke, werden aus dem Liegenschaftskataster entnommen. Die Grundstücksgrenzen werden untersucht. Dabei werden die vorhandenen Grenzzeichen gesucht und mit dem Nachweis im Katasterzahlenwerk verglichen. Im Ergebnis werden im Amtlichen Lageplan die rechtmäßigen Grundstücksgrenzen dargestellt.

Weitere Angaben aus amtlichen Quellen ergänzen den Plan, zum Beispiel aus dem Grundbuch, aus dem Baulastenverzeichnis oder aus Bebauungsplänen.

Der Mindestinhalt des Amtlichen Lageplans ist im § 7 der brandenburgischen Bauvorlagenverordnung geregelt. Er enthält

  • die Nordrichtung und den Maßstab,
  • die Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke in Liegenschaftskataster und Grundbuch mit den jeweiligen Eigentümerangaben,
  • die Grenzen, Flurstücksnummern und Flächen der Grundstücke,
  • die Geländehöhen auf dem Baugrundstück, die Höhe der Straße sowie Fußboden-, Trauf- und Firsthöhen der vorhandenen Gebäude,
  • die angrenzende öffentliche Straße,
  • wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan aufgestellt hat, die dort getroffenen Festsetzungen, z.B. über das Maß der baulichen Nutzung sowie über die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen,
  • Grunddienstbarkeiten oder Baulasten, z.B. Wegerechte,
  • Bäume und Wald auf dem Baugrundstück,
  • vorhandene Gebäude auf dem Baugrundstück und auf den Nachbargrundstücken.


Den Amtlichen Lageplan liefern wir Ihnen im Maßstab 1:200 auf Papier. Darüber hinaus geben wir den Amtlichen Lageplan auf Wunsch auch als PDF-, DXF- oder DWG-Datei ab, so daß Ihr Architekt damit direkt in seinem CAD-System weiterarbeiten kann.

 

Sobald Ihr Architekt die Genehmigungsplanung fertiggestellt hat, schickt er uns die Bauzeichnungen zu. Wir nehmen die Projekteintragung vor, d.h., wir tragen das geplante Haus mit seinen Abstandsflächen, Stellplätzen usw. in den Amtlichen Lageplan ein. Bei Bedarf berechnen wir auch die Grund- und Geschoßflächenzahlen und weisen nach, daß die im Bebauungsplan festgesetzten Obergrenzen eingehalten sind.

Für weitere Informationen oder eine Kostenschätzung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular!